Wegen zwei Gerichtsprozessen in Kinshasa (Demokratische Republik Kongo), die durch seine Ex-Frau (Gegenpartei im Rechtsöffnungsverfahren) verursacht worden seien, und der Geburt eines Sohnes habe er finanzielle Probleme bekommen, so dass er die Zahlungen von monatlich Fr. 300.00 nicht mehr habe verkraften können. Mit der angefochtenen Verfügung schütze die Vorinstanz eine Erwachsene auf Kosten eines unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes, welches in der Verfügung nirgends erwähnt werde. Mit der Begründung der vorinstanzlichen Verfügung vom 7. Juni 2024 setzt sich der Gesuchsteller damit nicht ansatzweise auseinander.