2.3. Der Gesuchsteller bringt in seiner Beschwerde vor, da die Gegenpartei anwaltlich vertreten sei, müsse ihm ebenfalls ein Anwalt zur Seite gestellt werden, damit die Debatte ausgeglichen sei. Er habe aber nicht die Mittel, um einen Anwalt zu bezahlen. Wegen zwei Gerichtsprozessen in Kinshasa (Demokratische Republik Kongo), die durch seine Ex-Frau (Gegenpartei im Rechtsöffnungsverfahren) verursacht worden seien, und der Geburt eines Sohnes habe er finanzielle Probleme bekommen, so dass er die Zahlungen von monatlich Fr. 300.00 nicht mehr habe verkraften können.