2.2. Der Beklagte macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass es ihm möglich sei, die Konkursforderung in absehbarer Zeit vollumfänglich zu begleichen sowie die Verfahrenskosten zu tragen. Der Beklagte ersucht mit Beschwerde um die Verlängerung der Zahlungsfrist, welche bis spätestens am 4. März 2025 verlängert werden solle. Der Konkurs sei aufgrund einer "sehr tiefen" Konkursforderung eröffnet worden. Die Zahlung der Konkursforderung sei dem Beklagten nur aufgrund seiner Inhaftierung nicht möglich gewesen, wobei die Verbüssung seiner Haftstrafe bis am 4. Februar 2025 dauere. Der Konkurs der Firma "D._____" sei nie seine Absicht gewesen.