2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am […]: " 1. Über B._____, geboren am tt.mm.jjjj, von R._____ und S._____, T- Strasse, Q._____, Inhaber der seit […] gelöschten Einzelfirma "D._____", U-Strasse, V._____ wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, xx:xx Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Baden, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.