1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom […] für eine Forderung von Fr. 1'649.35 nebst Zins zu 5% seit dem 13. Oktober 2023 ("Diverese Rechnungen Kd.Nr. […]") sowie für eine Forderung von Fr. 21.10 ("Adressauskunft Gemeinde Q._____"). 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 11. Januar 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 12. April 2024 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 23. Februar 2024 dem Beklagten am 4. März 2024 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.