3.2. Mit Eingabe vom 7. August 2024 (Postaufgabe) stellte die Beklagte ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 29. August 2024 beantragte der Kläger die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Obergericht zieht in Erwägung: