3. 3.1. Gegen diesen ihm am 10. Juni 2024 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 20. Juni 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Vertragskündigung vom 25. April der B._____ für ungültig zu erklären und zu annullieren. 2. Es sei die B._____ zu verpflichten, umgehend den elektrischen Stromanschluss am Domizil des Klägers anzuschliessen und die Stromversorgung zu gewährleisten. 3. Diese Massnahmen seien superprovisorisch, nach Eingang der vorliegenden Berufung, ohne Anhörung der Gegenpartei(en) zu beschliessen.