1. Der Kläger stellte mit per E-Mail (IncaMail) ohne qualifizierte elektronische Signatur eingereichtem Gesuch vom 21. Mai 2024 beim Präsidium des Bezirksgerichts Laufenburg folgende Anträge (Verfahren SZ.2024.24): " 1. Es sei der Gesuchsgegnerin umgehend zu untersagen, die Stromversorgung des Wohnhauses des Gesuchstellers abzustellen. 2. Sollte die Stromversorgung des Wohnhauses des Gesuchstellers zwischenzeitlich dennoch abgestellt worden sein, sei die Gesuchsgegnerin anzuweisen, die Stromversorgung sofort wieder anzuschliessen.