4. 4.1. 4.1.1. Mit der Beschwerde macht der Kläger zum einen geltend, seine Betreibung beruhe auf einer vom Familiengericht R._____ verfügten (gemeint wohl: genehmigten) Trennungsvereinbarung, mit welcher sich die Beklagte mit ihrer Unterschrift persönlich verpflichtet habe, "diesen Verpflichtungen" nachzukommen. Daher sei er im Besitze eines "amtlich beglaubigten Rechts[öffnungs]titels". 4.1.2. Ziff. 4 der Vereinbarung vom 30. April 2021 (act. 5 f.) lautet: "Ab Auszug [der Beklagten] aus der ehelichen Wohnung wird der Mietertragsanteil von Fr. 1'083.75 von C._____ GmbH direkt auf ein persönliches Konto [des Klägers] ausbezahlt."