1. Mit Zahlungsbefehl vom 10. Januar 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ betrieb der Kläger die Beklagte für eine Forderung von Fr. 34'680.00 nebst Zins zu 5 % seit 31. Mai 2021 und Fr. 103.80 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Gerichtliche Vereinbarung (Bezirksgericht R._____) vom 30.04.2021 (32 Mietertragsanteile zu Fr. 1'083.75 bis und mit Dezember 2023)". Der Zahlungsbefehl wurde der Beklagten am 15. Januar 2024 zugestellt, woraufhin diese gleichentags Rechtsvorschlag erhob.