1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Z.____ vom 9. Februar 2024 für eine Forderung von Fr. 28'361.00 nebst 5 % Zins seit 1. Januar 2024 (Akontorechnung Nr. 13447, Beiträge 4. Quartal 2023). 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 14. Februar 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 16. April 2024 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 7. März 2024 der Beklagten am 14. März 2024 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.