Die Klägerin ist damit nicht einverstanden. Die Parteien hätten zehn Jahre lang unentgeltlich auf dem Hof der Eltern des Beklagten gelebt. Der Mietvertrag sei "rein aus rechtsmissbräuchlichen Gründen" abgeschlossen worden; man wolle einfach die Unterhaltszahlungen des Beklagten möglichst tief halten. Nachdem der Beklagte in der Stellungnahme noch ausgeführt habe, die Eltern seien nicht mehr bereit zu einem Mietzinsverzicht, weil dieser nicht mehr zu Gunsten der jungen Familie erfolgen würde, habe er – ohne dies zu belegen – an der Verhandlung gesagt, seine Eltern seien auf den Mietzins angewiesen. Im Weiteren habe er die tatsächlich anfallenden Kosten für die Wohnung nicht belegt.