Laut Ziff. 2.3 der obergerichtlichen Empfehlungen für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder vom 1. Mai 2017 [XKS.2017.2] (in der seit 1. Januar 2023 in Kraft stehenden Version) ist im Standardfall im Bedarf des (minderjährigen) Kindes ein Wohnkostenanteil von Fr. 250.00 aufzurechnen und beim betreuenden Elternteil abzuziehen. - 12 -