5. 5.1. 5.1.1. Gestützt auf den Mietvertrag vom 6. März 2023 (Gesuchsbeilage 2) veranschlagte die Vorinstanz im Bedarf der Klägerin monatliche Wohnkosten (inkl. Nebenkosten) von Fr. 1'675.00, abzüglich eines Wohnkostenanteils von Fr. 250.00 für C._____. Da die Klägerin seit Januar 2023 nicht mehr erwerbstätig sei und ihrem Auto somit kein Kompetenzcharakter zukomme, sei die Parkplatzmiete nicht zu berücksichtigen (angefochtener Entscheid, E. 8.3).