Es sei nicht relevant, dass der Beklagte erst seit 2022 Gesellschafter sei; er sei seit der Gründung der GmbH 2011 "stark involviert in das Fortkommen des Unternehmens". Der Beklagte bestreitet die Ausführungen der Klägerin. Die Abschlüsse seien für die Bestimmung seines Einkommens irrelevant. Sein Einkommen liege für einen gelernten […] über dem branchenüblichen Durchschnitt. Es gäbe weder Gewinnausschüttungen noch Boni (Berufungsantwort, S. 4 bis 14).