Die (vorübergehende) Anrechnung eines hypothetischen Einkommens rechtfertige sich nicht. Es sei aber absehbar und zu erwarten, dass er ab April 2024 sein Pensum wieder auf 100 % erhöhe, weshalb ab dann wieder von einem Einkommen von Fr. 6'500.00 auszugehen sei (angefochtener Entscheid, E. 8.5.2).