Aufgrund seines Vorhabens, den Direktzahlungskurs (landwirtschaftliche Weiterbildung) zu besuchen, habe der Beklagte sein Pensum per 1. April 2023 auf 80 % reduziert. Er habe glaubhaft darlegen können, dass die Absolvierung des Kurses bereits vor der Trennung ein Thema gewesen sei und er sich hauptsächlich aufgrund dessen geplanter Abschaffung dafür angemeldet habe. Er habe die Weiterbildung bereits begonnen, sie dauere noch bis März 2024. Die (vorübergehende) Anrechnung eines hypothetischen Einkommens rechtfertige sich nicht.