Der Beklagte sei zudem zur Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses (Fr. 6'000.00) zu verpflichten (Ziff. 6); eventuell sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung zu bewilligen (Ziff. 7). Im Weiteren beantragte die Klägerin, der Beklagte sei zu verpflichten, die Geschäftsberichte 2020 bis 2022 "seines Unternehmens, inklusive Bilanzen und Erfolgsrechnungen" sowie "von sämtlichen Konten seit 31.12.2021 sämtliche Kontoauszüge" einzureichen.