4. Die Unterhaltsberechnung basiert auf folgenden Werten: Einkommen Gesuchsgegner: CHF 6'500.00 Einkommen Gesuchstellerin: CHF 0.00 Existenzminimum Gesuchsgegner: CHF 1'780.00 Existenzminimum Gesuchstellerin: CHF 3'030.00 Existenzminimum C._____: CHF 750.00 Das Beweisergebnis bleibt vorbehalten. 5. Eventualiter sei der Entscheid in den Ziffern 5.1, 5.2, 6.1., 6.2 und 8. aufzuheben und an die Vorinstanz zur Ermittlung des Unterhalts an C._____ und die Gesuchstellerin zurückzuweisen."