2.4. Mit Entscheid vom 6. November 2023 des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, wurde C._____ unter die Obhut der Klägerin gestellt (Disp.-Ziff. 3). Im Unterhaltspunkt wurde wie folgt entschieden: " 5. 5.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt [von C._____ monatlich zzgl. Kinderzulagen] zu bezahlen: