fest; zudem sei der Beklagte zu verpflichten, die letzten drei Geschäftsberichte seines Unternehmens, inklusive Bilanzen und Erfolgsrechnungen (2019 bis 2021) sowie die Kontoauszüge sämtlicher Konten seit 31. Dezember 2021 einzureichen. Der Beklagte hielt in seiner Duplik an seinen Begehren fest. Die Verhandlung musste während der Parteibefragung aus (die Rechtsvertreterin des Beklagten betreffenden) gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. In der Verhandlung vom 27. Juli 2023 wurde die Parteibefragung abgeschlossen, und es erfolgten die Schlussvorträge.