6. [Er sei] zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt von C._____ ab dem 1. April 2023 monatlich CHF 1'603.00 ([davon CHF 1'084.00 Betreuungsunterhalt]) zuzüglich Kinderzulagen […] zu zahlen. 7. [Er sei] zu berechtigen, die für […] April 2023 und Mai 2023 bezahlten Unterhaltsbeiträge ([CHF 5'938.00]) sowie die weiteren bis zum Urteil gezahlten Unterhaltsbeiträge von den gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeiträgen ab 1. April 2023 in Abzug zu bringen."