2. 2.1. Mit Gesuch vom 5. April 2023 ersuchte die Klägerin das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, um die Regelung des Getrenntlebens der Parteien. Sie beantragte u.a., C._____ sei unter ihre alleinige Obhut zu stellen, und der Beklagte sei zu verpflichten, ihr an C._____ Unterhalt ab 17. November 2022 (bis zum Abschluss der Erstausbildung, über die Volljährigkeit hinaus) monatlich Fr. 4'020.00 (zzgl. Ausbildungszulagen) und ihr persönlich Fr. 250.00 Unterhalt pro Monat zu bezahlen. Zudem beantragte sie vom Beklagten einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 6'000.00, eventuell die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege.