2.2.2. Ausweislich der Akten schloss die Klägerin am 21. bzw. 25. Februar 2019 per 1. März 2019 als Vermieterin mit der Garage D._____ als Mieterin einen Mietvertrag über den Einstellplatz ab. Die Kündigungsfrist betrug drei Monate und die Kündigung war auf jedes Monatsende, ausser den 31. Dezember möglich (VI, Gesuchsbeilage [GB] 2).