Mit Schreiben vom 12. März 2024 habe die Klägerin die fristlose Kündigung per 7. März 2024 akzeptiert und um umgehende Räumung ersucht. Die Beklagte habe gegen dieses Schreiben keine Einwände erhoben, weshalb davon ausgegangen werden könne, dass die Parteien das Mietverhältnis einvernehmlich per 7. März 2024 haben beenden wollen. Die Rechtsfolgen der Räumung und Rückgabe des Mietobjektes ergäben sich aus Art. 267 Abs. 1 OR, somit sei die Rechtslage klar.