Im beigelegtem Schlichtungsgesuch beziehe die Beklagte sich wiederum auf ein Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 16. November 2023. Dieses betreffe jedoch andere Mietverhältnisse, nämlich eine Garage / Autowerkstatt, linkes Büro Parterre und Abstellplatz Nr. 1-4, alle […]. Die Beklagte erkläre selbst, dass sie alle Mietverhältnisse fristlos gekündigt habe. Damit bestätige sie die Ausführungen der Klägerin, wonach das Mietverhältnis per 7. März 2024 aufgrund einer fristlosen Kündigung seitens der Beklagten geendet habe. Mit Schreiben vom 12. März 2024 habe die Klägerin die fristlose Kündigung per 7. März 2024 akzeptiert und um umgehende Räumung ersucht.