a StromVG) überhaupt genutzt und Strom darüber bezogen werden kann. Mit anderen Worten können in der Praxis Netznut- zungs- und Energielieferungsverhältnisse regelmässig nicht ohne die diesen vorgelagerten Netzanschlussverhältnisse bestehen. Den Netzanschluss rechtlich sicherzustellen, ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung, worunter im betroffenen Gebiet insbesondere das Anschlussrecht der Endverbraucher an das Elektrizitätsnetz zu angemessenen Preisen verstanden wird. Die Grundversorgung mit Elektrizität und infolgedessen auch die Netzanschlussverhältnisse in diesem Bereich dienen öffentlichen Interessen; damit werden öffentliche Aufgaben wahrgenommen.