2. Dieser Beschluss des Gerichts sei nach Eingang des vorliegenden Gesuchs superprovisorisch ohne vorgängige Anhörung der anderen Partei(en) zu erlassen. ÜBRIGE RECHTSBEGEHREN 3. Der Entscheid vom 13. Mai 2024 sei aufzuheben. 4. Es sei dem Gesuchsteller die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen. 5. Nötigenfalls sei dafür von der (den) Gegenpartei(en) im Ermessen des Gerichts ein Kostenvorschuss einzuverlangen. 6. Alle Verfahrenskosten und allfälligen Parteientschädigungen seien zulasten der Gegenpartei(en) zu sprechen."