3. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit seinem Vorschuss verrechnet. 4. Die Parteien haben ihre eigenen Parteikosten jeweils selber zu tragen." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. Mai 2023 (elektronisch eingereicht am 23. Mai 2024) stellte der Kläger beim Obergericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Gesuchsgegnerin umgehend zu untersagen, die Stromversorgung des Wohnhauses des Gesuchstellers abzustellen.