__ GmbH ausdrücklich eine solche PV-Anlage mit der Funktion Notumschaltung bestellt (Gesuchbeilage 2). Am 29. November 2023 sei die Anlage aufgrund der fehlenden Notumschaltung "noch nicht voll funktionstüchtig und noch nicht bestimmungsgemäss nutzbar" gewesen, sondern erst am 26. Februar 2024 durch deren Einbau geworden (Rz. 32-35).