optionale und nicht funktionsrelevante Arbeit dargestellt. Sie habe dabei etwas Wesentliches verkannt, dass nämlich eine Anlage mit einer Notumschaltung den "Rolls-Royce" unter den PV-Anlagen darstelle, die sicherstelle, dass die angeschlossenen Wohneinheiten auch bei einem Netzausfall Strom von der hauseigenen PV-Anlage hätten. Die Berufungsbeklagten hätten bei der F._____ GmbH ausdrücklich eine solche PV-Anlage mit der Funktion Notumschaltung bestellt (Gesuchbeilage 2).