Der Einbau sei damit nicht vergessen gegangen, sondern [gemeint offenbar Ende November 2023] "schlicht noch nicht ausgeführt" gewesen (Rz. 27- 31). Gestützt auf diese falsche Sachverhaltsfeststellung habe die Vorinstanz geschlussfolgert, der Einbau der Notumschaltung habe eine - 14 -