4. 4.1. Die Klägerin hat für ihre im Rahmen der Erstellung einer Solaranlage erbrachten Arbeiten und Materiallieferungen alle (vier) Eigentümer der STWEG […], Q._____, auf Belastung ihres jeweiligen Stockwerkanteils für Pfandsummen, die im Verhältnis der Wertquoten der Beklagten (Art. 712e ZGB) zur gesamthaft geltend gemachten Forderung stehen, eingeklagt. Damit liegen vier unabhängige Streitgegenstände mit den vier Beklagten als einfache (passive) Streitgenossen (Art. 71 ZPO) vor (oben E. 1.2).