3.2.3. Mit Berufungsantworten vom 23. Dezember 2024 (Beklagte 2), 27. Dezember 2024 (Beklagte 1) bzw. 30. Dezember 2024 (Beklagte 3 und 4) beantragten die Beklagten die kostenfällige Abweisung der klägerischen Berufung. 3.2.4. Am 6. Februar 2025 erstattete die Klägerin und am 6. März 2025 die Beklagten 3 und 4 weitere Stellungnahmen, wobei sie an ihren Anträgen festhielten. Das Obergericht zieht in Erwägung: