3.1.2. Mit Berufungsantwort vom 6. Februar 2025 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der von der Beklagten 2 erhobenen Berufung. 3.2. 3.2.1. Gegen den ihr am 4. Dezember 2024 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid hatte die Klägerin am 16. Dezember 2024 ebenfalls fristgerecht Berufung erhoben mit folgenden Anträgen: