• CHF 1'694.60 nebst Zins zu 5 % seit 29.03.2024 zu Lasten Stockwerkeigentum GB Q._____ / hhh, Anteil 30/1000 Eigentümerin: C._____ vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt Wohlen wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziffer 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat innert 4 Monaten nach Zustellung dieses Entscheids beim zuständigen Gericht Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.