2.3. 2.3.1. Mit Eingabe vom 1. Juli 2024 ersuchte die Beklagte 2 darum, "aus dieser Verfügung entlastet zu werden", weil sie in den Vertrag zur Erstellung der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nicht involviert gewesen sei bzw. die anderen Stockwerkeigentümer diese gänzlich ohne ihre Beteiligung realisiert hätten. 2.3.2. 2.3.2.1. Mit Stellungnahme vom 11. Juli 2024 stellten die Beklagten 3 und 4 folgende Anträge: " 1. 1.1. Mit Bezug auf die folgenden Bauhandwerkerpfandrechte sei das Gesuch abzuweisen: