1. Die (aus den Beklagten zusammengesetzte) Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) […] Q._____ schloss mit der F._____ GmbH einen Vertrag über die Erstellung einer Solaranlage. Am 13. September 2023 beauftragte die F._____ GmbH (noch unter der damaligen Firma G._____ GmbH) die Klägerin damit, die bestehende Elektrohauptverteilung für den Anschluss der neuen Solaranlage auf einen ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) anzupassen. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 17. Juni 2024 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg um (auch super-) provisorische Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten auf den jeweiligen Grundstücken der Beklagten.