Es sei unerlässlich, dass die Tatsachen und Beweise in dieser Angelegenheit berücksichtigt würden. Gleichzeitig reichte der Kläger erstmals eine Rechnung von E._____ GmbH an den Beklagten vom 24. Oktober 2022, Wohnungsabnahmeprotokolle samt Mängellisten vom 18. August 2021 und 29. August 2022, Fotos der behaupteten Schäden sowie einen Ausschnitt aus dem E-Mail-Verkehr mit D._____ vom 1. November 2022 ein.