Trotz mehrfacher Aufforderung habe der Beklagte jegliche Reaktion verweigert. Der Entscheid der Vorinstanz sei für den Kläger nicht nachvollziehbar. Er habe ausreichende Belege, die zeigten, dass der Beklagte den Schaden verursacht und dies auch zugegeben habe. Zudem habe der Beklagte den Schaden der Versicherung gemeldet, was ebenfalls dokumentiert sei. Der Kläger beantragt, der Sachverhalt sei erneut zu prüfen und der vorinstanzliche Entscheid "zu überdenken". Es sei unerlässlich, dass die Tatsachen und Beweise in dieser Angelegenheit berücksichtigt würden.