1. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom tt.mm. 2024 betrieb der Kläger den Beklagten für den Betrag von Fr. 6'634.30 nebst Zins zu 5 % seit 31. August 2022 sowie die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 74.00. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " 3 ½ Zimmer-Wohnung in R._____ […], 2. OG, Mietvertrag vom 18.08.2021 Sachschaden, Storen, Laminatboden, Backofen (verursacht durch offenes Fenster), Wände." Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 12. März 2024 zugestellt. Er erhob am gleichen Tag Rechtsvorschlag.