seinem Entscheid vom 21. November 2024 (5A_435/2023) die gegen diesen Entscheid des Obergerichts von der Klägerin erhobene Beschwerde gut. Es hob Ziff. 1 des Entscheids des Obergerichts, soweit die Gutheissung der Berufung betreffend, auf und hielt stattdessen fest, dass die Berufung abgewiesen wird (Dispositiv-Ziffer 1). Ebenfalls hob es die Disposi- tiv-Ziffern 4 und 5 des Entscheids des Obergerichts auf, wobei die Sache zur Neuregelung der Kosten des kantonalen Verfahrens an das Obergericht zurückgewiesen wurde (Dispositiv-Ziffer 2).