1. 1.1. Mit Eingabe vom 26. März 2024 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Brugg ein Gesuch um Rechtschutz in klaren Fällen mit folgenden Anträgen ein: " Der Beklagte sei zu verpflichten, innert 3 Werktagen nach Rechtskraft des Urteils sowie unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB folgende im Eigentum der Klägerin befindliche Uniformbestandteile in sauberem und ordnungsgemässem Zustand der Klägerin am Hauptsitz zu Büroöffnungszeiten zu übergeben: