Die Klägerin führte im Gesuch (Rz. 16) aus, dass E._____ zentraler Zeuge für die Erfolgsaussichten für die von den Beklagten erhobenen Rechtsansprüche auf den Nachlass sowie auch für sie zur weiteren Abschätzung einer erfolgreichen Abwehr dieser Ansprüche sei. Die Erfolgsaussichten - 10 -