Bis zum Abschluss des ordentlichen Schriftenwechsels habe der beantragte Zeuge die statistische Lebenserwartung bereits überschritten und es müsse damit gerechnet werden, dass dieser jederzeit versterben könne. Das Gericht nehme durch Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung in Kauf, den Rechtssuchenden an der Beweisführung zu verhindern, ihm den Anspruch auf rechtliches Gehör, den Zugang zum Gericht und ein faires Verfahren zu vereiteln (Berufung, Rz. 19).