__ in Erfahrung zu bringen, da es einer Partei nicht gestattet sei, mit einem potentiellen Zeugen Kontakt aufzunehmen. Es sei auch nicht Voraussetzung für eine vorsorgliche Befragung eines Zeugen, dass dieser gleich todkrank sein müsse. Ein schutzwürdiges Interesse an einer Beweissicherung sei vorliegend auch unabhängig vom Alter des Zeugen gegeben, erst recht, wenn ein betagter Zeuge eine derart zentrale Bedeutung für den Ausgang eines Prozesses habe. Bis zum Abschluss des ordentlichen Schriftenwechsels habe der beantragte Zeuge die statistische Lebenserwartung bereits überschritten und es müsse damit gerechnet werden, dass dieser jederzeit versterben könne.