Die Vorinstanz habe das Verfahren jedoch nicht zügig durchgeführt, sondern den Entscheid erst am 3. Mai 2024 gefällt und am 24. Mai 2024 zugestellt. Die Vorinstanz habe ihren abweisenden Entscheid (und die daraus resultierende Kostenfolge) insbesondere damit begründet, dass in dieser Sache am Gericht inzwischen Klagen (eingereicht im April 2024) erhoben worden seien und daher die Befragung des beantragten Zeugen weitere Prozesse nicht verhindern könne.