1. 1.1. Mit Eingabe vom 30. November 2023 beantragte die Klägerin beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri im Sinne einer vorsorglichen Beweisführung nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO die Befragung von Rechtsanwalt E._____, […], als Zeugen, im Zusammenhang mit dem Nachlass von F._____, gestorben am tt.mm.jjjj, zuletzt wohnhaft gewesen in […], insbesondere bezüglich der Vorgänge rund um die Vermögensübertragungen der Liegenschaften "G._____" und "H._____" in Q._____ an den vorverstorbenen Sohn des Erblassers, I._____. Rechtsanwalt E._____ sei aufzufordern, sich vor der Zeugenbefragung bei der zuständigen Behörde vom Berufsgeheimnis entbinden zu lassen.