3.2.2. Die Beklagte hat zum Nachweis der Tilgung der in Betreibung gesetzten Forderung samt Zinsen und Kosten in der Höhe von total Fr. 3'073.95 (VA act. 6 [Rückseite]) einen die Überschrift "Erfasste Zahlungen" tragenden Beleg der Raiffeisenbank T._____ vom 12. Januar 2024 eingereicht, gemäss welchem die Beklagte die Bank beauftragte, gleichentags von ihrem Kontokorrent Fr. 4'115.00 an das Betreibungsamt Q._____ zu überweisen (Beschwerdebeilage [BB] 1). Mit diesem Zahlungsauftrag hat die Beklagte aber nicht belegt, dass die Zahlung auch tatsächlich bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 22. Januar 2024 (vgl. Art. 138 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 142 Abs. 1 und 3 sowie Art.