Ausserdem stellte sie das Gesuch, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 18. Januar 2024 die aufschiebende Wirkung. 3.3. Die Klägerin erstattete am 30. Januar 2024 ihre Beschwerdeantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: